AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Tierpension Sandforter Hof Dr. Pagel GmbH & Co. KG

Stand 11.09.2017

1. Der Besitzer versichert, dass:

der Hund gegen Staupe, Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Zwingerhusten und Tollwut geimpft ist, jede Impfung mindestens 4 Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist.

die Katze gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft ist, jede Impfung mindestens 4 Wochen alt ist und nicht älter als ein Jahr ist.

Das das Tier vor dem Aufenthalt mit Flohmittel behandelt und entwurmt wurde.

2. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die wegen eines Verstoßes gegen diese Impfpflicht entstehen.

3. Die Tierpension übernimmt keine Haftung für etwaige Verletzungen oder den Verlust des Tieres, es sei denn, der Tierpension fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Verletzungen sind unmittelbar bei Abholung des Tieres der Pension anzuzeigen. Spätere Anzeigen einer Verletzung werden nicht anerkannt und lösen unter keinen Umständen eine Schadenersatzpflicht aus. Die Haftung durch die Tierpension ist maximal auf die Höhe der Pensionskosten beschränkt.

4. Die Kosten für eine tierärztliche Behandlung während des Aufenthalt des Tieres hat der Tierhalter zu tragen, es sei denn, die Behandlung wird durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tierpension erforderlich. Die Haftung durch die Tierpension ist maximal auf die Höhe der Pensionskosten beschränkt.

5. Für die Zeit des Aufenthalts in der Tierpension ist das Tier über die Tierpension haftpflichtversichert.

6. Kann das Tier nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist der Tierpension dies unverzüglich anzuzeigen. Die Anzahl der nicht vereinbarten Aufbewahrungstage ist nach dem Tagessatz, siehe aktuelle Preisliste, nebst eventueller Heizkostenzuschläge von dem Tierhalter zu vergüten. Sollte das Tier nicht, am vereinbarten Abholtermin abgeholt werden, so wird das Tier nach Ablauf von drei Tagen zu Lasten des Tierhalters dem städtischen Tierheim übergeben.

7. Für mitgebrachte Sachen übernimmt die Pension keine Haftung.

8. Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.

9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch der Rest des Vertrages nicht berührt und die ungültige Bestimmung wird durch eine andere Bestimmung ersetzt die den gewollten Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung ersetzt.

10. Der Tierhalter versichert, das der Hund (die Hunde) nach dem Landeshundegesetz NRW keine Auflagen hat und nicht als gefährlicher Hund eingestuft ist.

11. Änderungen zu diesen AGB’s Siehe im Aushang im Büro oder unter www.sandforter-hof.de AGB